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Soll Deutschland einer gemeinsamen Bankenaufsicht auf EU-Ebene zustimmen, oder gibt Berlin dadurch zu viele Kompetenzen auf?
Soll Deutschland einer gemeinsamen Bankenaufsicht auf EU-Ebene zustimmen, oder gibt Berlin dadurch zu viele Kompetenzen auf?
Im Vorfeld der Verhandlungen über die Gesetzesvorlage der EU-Kommission wurden von deutscher Seite vorwiegend drei Bedenken gegen eine Zentralisierung von Aufsichtsrechten in der Europäischen Zentralbank (EZB) geäußert. Der aktuelle Entwurf hat das aufgegriffen und entwirft ein zufriedenstellendes Modell einer gemeinsamen Bankenaufsicht.
Erstens, Bedenken bezüglich einer unzureichenden Trennung von Geldpolitik und Bankenaufsicht innerhalb der EZB werden institutionell durch die Gründung eines neuen Gremiums in der EZB berücksichtigt, das weitgehend unabhängig vom EZB-Rat agiert. Eine zentralisierte Aufsicht verfügt über mehr Informationen und hat auch die Möglichkeit, frühzeitig eine Bankenrestrukturierung zu forcieren.
Zweitens, die gemeinsame Aufsicht berücksichtigt die Interessen von Ländern außerhalb der Euro-Zone und unterwirft teilnehmende Staaten den gleichen Regeln wie Mitgliedstaaten innerhalb der Euro-Zone. Auch wenn diese Länder nicht den gleichen Status wie Länder des Euro-Raums haben, so können sie doch an dem Mechanismus teilnehmen.
Drittens, Sorgen, dass kleine Finanzinstitute wie Sparkassen nun von der EZB beaufsichtigt würden, werden durch das Subsidiaritätsprinzip ausgeräumt. Ich gehe davon aus, dass für Deutschland die Aufsicht für circa 45 Institute direkt von der EZB ausgeübt würde. Dies entspricht einer Aufsicht von bis zu 90 Prozent der Bilanzsumme des deutschen Bankensystems. Wie Erfahrungen mit den spanischen Cajas jedoch gezeigt haben, können Risiken für die Finanzstabilität auch von kleineren Instituten ausgehen. Insofern ist es richtig, dass die EZB sich in Krisenzeiten das Recht vorbehält, die Aufsicht von risikobehafteten Banken an sich zu ziehen.
Eine gemeinsame Bankenaufsicht ist der richtige Schritt in Richtung Bankenunion, die zudem Bankenrestrukturierungsmechanismen und Lastenteilungsregelungen beinhaltet. Diese Konstruktion erleichtert es, private Gläubiger deutlicher an den Kosten von Bankenrettungen zu beteiligen, ohne die Finanzwelt zu erschüttern.
Diese Kolumne wurde zuerst im Handelsblatt veröffentlicht.